Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach USA-Aufenthalt

Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille,
so ist es auch mit einem Auslandsaufenthalt speziell ausserhalb
von EU- und EWR-Staaten, sowie der Schweiz.

Leider ist es nun so, dass ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) habe. 🙁
Da heisst es so schoen: Beschäftigungen z.B. in den USA können fuer den Anspruch
auf deutsches Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt werden.
OK, ich war hier zwar nicht beschäftigt, aber versuchen wollte ich es trotzdem.

Es wird des Weiteren auf eine Antragspflichtversicherung hingewiesen,
also eine Art Anwartschaft, bei der man eine freiwillige Weiterversicherung
der Arbeitlosenversicherung abschliesst.
Natürlich ist diese kostenpflichtig und wird prozentual vom letzten deutschen Gehalt berechnet.

Bei meiner Nachfrage 2007 bei der Arbeitsagentur vor Ort in München,
erklärte man mir, dass es so eine Anwartschaft nicht geben würde.
Allerdings gab es die dort auch schon…ist ja nicht das erste Mal,
dass man falsche Auskünfte in den Ämtern erhält.

Ein Anruf bei der Arbeitsagentur bestätigte meine Internetrecherche.
Ich wurde am Telefon darauf hingewiesen,
dass ich sofort am 1. Tag nach meiner Ankunft im Amt vorstellig werden muss.
Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen…da stellte sich mir gleich die nächste Frage.

Mein Perso ist abgelaufen und bis zum Erhalt des Neuen gehen gerne mal 4 Wochen ins Land.
Aber, Reisepass und Meldebestaetigung sind auch ok.

Anschliessend erzaehlte mir die Dame, dass zunaechst ein Antrag auf ALG I gestellt wird.
Allerdings wird dieser dann abgelehnt werden und danach
koennte ich dann einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) stellen.

Ich glaube, ich muss hier nicht betonen,
dass die Bürokratie in Deutschland manchmal echt nervig ist.
Ganz zu schweigen von den diversen Besuchen bei der Arbeitsagentur inklusive Wartezeiten. 🙁
Ich dachte mir, dass ich mir das Ganze dann sparen kann, wenn ich sowieso nichts bekomme,
aber das ist nicht erlaubt, da man verpflichtet ist sich arbeitslos zu melden.

Also heisst es, schnell einen Job finden sobald wir zurück sind,
um möglichst wenig Zeit mit den Leuten von den Ämtern zu verbringen.

Hier noch ein paar hilfreiche Links:

Arbeitslosengeld und Auslandsbeschaeftigung

Freiwillige Weiterversicherung = Antragspflichtversicherung

Hinweisblatt zur Antragspflichtversicherung

  

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